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Gesetz für “faire Verbraucherverträge” verabschiedet

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Am 25.06. hat der Bundesrat das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ beschlossen. Es schützt Konsumenten vor “überlangen” Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.  

Welche Einschränkungen bedeutet das für Unternehmen?
Die wichtigsten Auswirkungen im Überblick

Ob Zeitungsverlage, Mobilfunkanbieter oder Strom- und Energieversorger -  Für Unternehmen, die üblicherweise mit längeren Mindestlaufzeiten arbeiten, gelten bald neue Ausgangsvoraussetzungen. 

Denn, die Wahlfreiheit der Vertragslaufzeiten wird erheblich eingeschränkt. Es wird in die Gestaltung von Verträgen und Angeboten mit mehrjährigen Laufzeiten eingegriffen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen sind Laufzeiten von mehr als 12 Monaten möglich. 

Die Stillschweigende Verlängerung wird ebenfalls eingeschränkt und Bedarf entweder zusätzlicher Informationspflicht an den Verbraucher oder führt zu einer monatlichen Kündigungsfrist. 

Der Kündigungsbutton wird Pflicht

Online geschlossene Verträge müssen demnächst online kündbar sein. Ein leicht zugänglicher und gut sichtbarer „Kündigungsbutton“ auf Websites wird Pflicht.

Wann tritt was in Kraft?

Nachdem das Gesetz vom Bundesrat am 25. Juni beschlossen wurde, muss es nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Wahrscheinlich wird es bei den Kündigungsregelungen eine mehrmonatige Übergangsfrist geben. Dennoch gehen Experten davon aus, dass ein Teil des Gesetzes noch 2021 in Kraft tritt. Der Kündigungsbutton wird zum 01.07.2022 Pflicht.

Kündigerquote durch KI-gestützte Kampagnen minimieren

Wer verhindern möchte, dass sich die neuen Fristen negativ auf die eigene Kündigungsquote auswirken muss jetzt aktiv werden. Churn Prevention heißt das Zauberwort. Clevere Strategien zur Kündigungsabwehr sind jetzt wichtiger denn je. Erfahren Sie hier, wie dsb fly mit KI-gestützten Kampagnen die Churn Rate minimieren.

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